Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.cybersicherheit.nrw und wurde am 22. April 2021 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website cybersicherheit.nrw ist wegen der folgenden nicht barrierefreien Inhalte momentan nur teilweise mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 vereinbar.

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch noch um etwas Geduld, da dafür in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

Ein Beispiel für noch bestehende Barrieren ist die inkonsistente Fokus-Reihenfolge bei einer reinen Tastaturbedienung unserer Seite. So wird innerhalb von Texten immer zuerst das Bild fokussiert. Auch diese Barriere kann nur über die Anpassung einer Grundfunktionalität des genutzten Systems behoben werden.

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wenden Sie sich bitte dazu per Mail über das Postfach oeffentlichkeitsarbeit [at] im.nrw.de () oder schriftlich über die im Impressum angegebene Adresse der Redaktion. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw [at] it.nrw.de () senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik.

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211/855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: Ombudsstelle Barrierefreie Informationstechnik.