Vorfall bei Unternehmen
Sie sind betroffen? Hier finden Sie Hilfe:
Meldepflicht
Im Fall von relevanten Datenschutzverletzungen sind Sie verpflichtet, den Vorfall innerhalb von 72 Stunden nach Bemerken des Vorfalls der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden.
Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – kurz: LDI NRW – zuständig.
Sie können die Meldung online über ein Kontaktformular vornehmen.
Weitere Informationen zum Thema Meldepflicht finden Sie hier:
Was ist zu tun bei einem Sicherheitsvorfall?
Schnelles und strukturiertes Handeln ist der Schlüssel
Bei einem Cybersicherheitsvorfall im Unternehmen ist schnelles und strukturiertes Handeln essenziell. Zunächst muss der Vorfall erkannt und unverzüglich dem zuständigen IT-Team oder Sicherheitsbeauftragten gemeldet werden. Im nächsten Schritt sollten betroffene Systeme vom Netzwerk isoliert werden, um eine Ausbreitung des Schadens zu verhindern. Parallel dazu ist eine gründliche Analyse erforderlich, um die Ursache, den Umfang und die betroffenen Daten des Vorfalls zu ermitteln. Anschließend müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Schwachstellen zu beheben und den normalen Betrieb wiederherzustellen. Abschließend ist eine umfassende Nachbereitung wichtig: Der Vorfall sollte dokumentiert, Sicherheitsrichtlinien angepasst und Mitarbeiter geschult werden, um zukünftige Vorfälle zu verhindern.
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